Betriebliche Altersvorsorge

Jeder Arbeitgeber ist laut Betriebsrentengesetz dazu verpflichtet, seinen Angestellten die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge zu ermöglichen und sie darüber zu informieren.

Dies muss für Sie nicht zeitaufwändig und kostenintensiv sein! 

 

Machen Sie aus der Not eine Tugend und profitieren Sie von einer höheren Mitarbeiterbindung, Rechtssicherheit und einem geringerem Verwaltungsaufwand. Ich übernehme für Sie alles von der Konzeption, über die Mitarbeitergespräche, bis hin zur Unterstützung der Lohnbuchhaltung.